Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

 

1.1  Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

1.2 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.

1.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. Aigner Wolfgang.

 

 

2.  Angebote und Vertragsabschluss

 

2.1  Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.2  Geringfügige Änderungen zu Produktangaben gelten als genehmigt, soweit sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

2.3  Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingen bedürfen der Schriftform.

 

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner.

3.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.3 Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Aigner Wolfgang über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Ebenso sind wir berechtigt entsprechende Mahngebühren zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

3.4  Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften, soweit die Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.

3.5 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Fa. Aigner Wolfgang berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Fa. Aigner Wolfgang Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 25 € zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

3.6 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

 

 

4. Lieferfrist Versand und Erfüllungsort

 

4.1Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

4.2Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Vertragspartner uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

4.3Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitteilen.

4.4Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

 

5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

 

5.1Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.

5.2Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Vertragspartner keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

5.3Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

 

 

6. Kulanzrücknahme

 

6.1Eine Warenrücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Fa. Aigner Wolfgang nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. G

Grundsätzlich werden keine CDs, DVDs, CD-ROMs, Videos oder sonstige versiegelte Ware die vom Verbraucher entsiegelt wurden zurückgenommen. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Rechnungsbetrags.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

7.1Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.2Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7.3Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.4Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen, so hat der Vertragspartner uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

7.5Der Vertragspartner ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages an uns ab.

 

 

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

 

8.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Fa. Aigner Wolfgang oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.

8.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8.8 Defekte Teile, die durch Reparatur ersetzt werden müssen, gehen in das Eigentum der Firma Wolfgang Aigner über.

 


9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

 

9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt werden.

9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

 

 

10. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

 

 

11. Verwendung von Kundendaten

 

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

 

12. Ausfuhrgenehmigung

 

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

 

13.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Altötting vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

 

 

 

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Fa. Wolfgang Aigner

Innstraße 68a

84524 Neuötting

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